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                                  Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen der Firma TV2  

                                   in 55234 Framersheim Mehlstraße 8 • Tel +49(0)6733 960 163 • FAX +49(0)6733) 960 164
 


             LIEFERUNG

Unsere Angebote sind freibleibend. Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich anzugeben. Der Käufer ist an seine Bestellung 1 Woche gebunden. Innerhalb dieser Frist kann der Verkäufer die Bestellung ablehnen. Erfolgt keine Ablehnung, so gilt die Bestellung mit Ablauf des 7.Tages als angenommen. Wir liefern grundsätzlich unfrei per Post oder Paketdiensten. Sofern eine bestimmte Versandart gewünscht wird, ist dies rechtzeitig bei Bestellung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen bekanntzugeben. Lieferung, Leistung und Berechnung erfolgen zu den gültigen Tarifen der Transportunternehmen sowie der von uns vor Versand oder Abholung der Ware zuletzt bekanntgegebenen Preise und Bedingungen. Nicht vorhergesehene Kostenerhöhungen durch unsere Lieferanten oder bedingt durch Kursschwankungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen.

Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers, unabhängig vom Ort der Versendung. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die Versendung gilt als zu diesem Zeitpunkt erfolgt.

Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Fristen zur Lieferung und Leistung wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablaufs übernommen; insbesondere Fälle höherer Gewalt und sonstige störende Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten oder bei den Transportunternehmen, beispielsweise Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung der Leistung und geben uns außerdem das Recht, unsere Lieferung ohne Nachlieferpflicht einzustellen. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges, Unmöglichkeit oder Nichterfüllen sind ausgeschlossen, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Leitenden Angestellten nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt ein gesetzliches Rücktrittsrecht des Bestellers, sofern dessen Voraussetzungen gegeben sind.

Rückgabe verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern ausnahmsweise Ware zurückgenommen wird, wird der am Tage der Rücknahme gültige Nettopreis gutgeschrieben. Liegt der Nettopreis am Tage der Lieferung unter dem Nettopreis am Tage der Rücknahme, so wird der am Tage der Lieferung gültige Nettopreis gutgeschrieben. Vorstehendes gilt nicht im Falle der Ausübung des Eigentumvorbehalts.

Die Anmeldung eines Konkurses oder eines Vergleichsverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß §807 ZPO, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers berechtigen uns, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern, sofern der Käufer nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist Vorkasse oder Sicherheit leistet.

EIGENTUMSVORBEHALT UND SICHERUNGSRECHTE

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis alle, auch die bedingt und künftig entstehenden Forderungen, die wir gegen den Besteller aus den jeweiligen Geschäftsverbindungen haben, erfüllt sind.

Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Besteller untersagt.

Der Besteller hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Beschädigungen und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Der Besteller hat die Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten.

Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller unserer Rechte und Forderungen.

Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

ZAHLUNG

a) Wir liefern grundsätzlich nur gegen Vorkasse.

b) Unsere Rechnungen sind Porto und Spesenfrei zu bezahlen, oder rein Netto innerhalb 14 Kalendertagen nach Vereinbarung (Stichtag für Zahlungseingang). Skonto wird nicht gewährt. 

Bei bargeldloser Zahlung, insbesondere auch bei Scheckhergabe, kommt es in jedem Falle auf den Zeitpunkt der Gutschrift an. Das Risiko des Zahlungsweges trägt der Besteller. Schecks werden nur unter Vorbehalt des richtigen Eingangs des vollen Betrages gutgeschrieben. Kosten und Diskontspesen gegen zu Lasten des Bestellers. Vordatierte Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. Wir behalten uns das Recht vor, nach Ablauf des Fälligkeitstermins Schadenersatz wegen Verzuges geltend zu machen, ebenso Kosten für das Mahnverfahren in Rechnung zu stellen, sowie Zinsen in Höhe des jeweiligen Wechseldiskontsatzes zuzüglich 5% zu berechnen. Wir behalten uns das Recht vor, bei Schadenersatz unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, 20% des Kaufpreises zu verlangen. Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinsen wir nicht. Zur Aufrechnung oder zum Einbehalten von Zahlungen ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Abzüge, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nicht anerkannt.

GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

1. Bevor wir auf Gewährleistung in Anspruch genommen werden, ist der Käufer verpflichtet, etwaige Garantieansprüche gegen den Hersteller geltend zu machen; eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Gerichte besteht jedoch nicht.

2. Wir übernehmen für unsere Lieferungen und Leistungen nur gemäß den nachfolgenden Bestimmungen Gewähr: Anstelle eines mit einem nicht unerheblichen Mangel behafteten Produktes wird umtauschweise Ersatz zu dem am Tage der Ersatzlieferung für den Abnehmer gültigen Preis zuzüglich Mehrwertsteuer geliefert. Auf den Preis zuzüglich MwSt. gewähren wir einen von uns frei festzustellenden prozentualen Nachlaß gemäß dem durch den Mangel bewirkten prozentualen Minderwert des reklamierten Produktes. Es steht uns jedoch wahlweise auch das Recht zu, diesen Nachlaß in bar oder durch Gutschrift in laufender Rechnung zu vergüten. Sofern nach unserer Entscheidung Mängel durch Instandsetzung/Nachbesserung ordnungsgemäß beseitigt werden können, erfolgt nach unserer Wahl Instandsetzung/Nachbesserung unter je nach Lage des Falles vollständiger oder anteiliger Übernahme der dafür erwachsenden Kosten. Die Nachbesserung/Instandsetzung gilt als gescheitert, wenn auch der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlägt. Offenkundige Fehler müssen innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe der Ware gerügt werden, spätere Reklamationen insoweit sind ausgeschlossen.

3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, wenn :

unsere Ware von anderen als von uns, bzw. unserer Herstellerfirma repariert wurden oder in sonstiger Weise bearbeitet oder geöffnet wurden.

Bei natürlichem Verschleiß ( auch Dauergebrauch etc.) oder von uns nicht verursachte Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung, vor allem auch Lagerung, beschädigte Drittgeräte etc, vorliegen oder wenn sich der Mangel bei einer besonderen Verwendung der Ware herausstellt, der wir im Einzelfall nicht schriftlich zugestimmt haben.

Bei Gebraucht- und Vorführgeräten werden keinerlei Garantie- oder sonstigen Gewährleistungen von uns übernommen.

4. Mängelrügen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erhoben werden.

5. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, z.B. aus Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Gesamtschuldnern, gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörige ausgeschlossen, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Leitenden Angestellten nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fallen. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht, wenn ein Schaden, der nicht unmittelbar an der Ware entstanden ist, auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht, die den Besteller gerade gegen einen solchen Schaden sichern sollte; er ist auch nicht anwendbar bei Personenschäden und Schäden an überwiegend privat genutzten Sachen, für die wir nach dem Produkthaftungsgesetz ohne Rücksicht auf ein Verschulden einzustehen haben. Diese Haftungsregelung gilt auch für unsere Beratung in Wort und Schrift und durch Versuche oder in sonstiger Weise; der Besteller ist insbesondere nicht davon befreit, selbst die Eignung für die beabsichtigten Verwendungszwecke zu prüfen.

6. Der Besteller ist in jedem Falle verpflichtet, bei Gebraucht- oder Vorführgeräten, diese auf ihre Funktionstüchtigkeit zu erproben und sich von dem ordnungsgemäßen Zustand des Gerätes zu überzeugen. Sieht der Besteller von einer solchen Überprüfung ab, gelten die Gerätschaften als voll funktionsfähig, vom Besteller technisch abgenommen. Die technische Abnahme der Geräte finden, wenn nicht anders vereinbart, in unseren Betriebsräumen statt.
 

ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, SONSTIGE VEREINBARUNGEN

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsbedingungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, ist Alzey. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Streitigkeiten über die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Ohne Rücksicht auf die Höhe des Objektes steht uns das Recht zu, beim Amtsgericht Alzey oder Landgericht Mainz zu klagen, nach unserer Wahl auch bei den für den Sitz des Bestellers bzw.Vertragspartners zuständigen Gerichten. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der „Einheitlichen Kaufgesetze im Haager Kaufrechtsübereinkommen" ist ausgeschlossen.

2. Unsere Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt; sie können von uns jederzeit geändert werden. Anders lautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen; sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden; dies gilt auch für telefonische oder mündliche Absprachen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit dieser Bedingungen im übrigen nicht. Der Besteller wird darauf hingewiesen, daß gegebenenfalls personenbezogene Daten bei uns gespeichert und bearbeitet werden.
 

                                                                      TV2 • BCN Service • Mehlstraße 8 • 55234 Framersheim • Tel. +49(0)6733 960163  

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